Auslandsumzüge von der Schweiz nach Frankreich - Wissenswertes
Gehen Sie beim Umzug von Schweiz nach Frankreich keiner Erwerbstätigkeit nach, muss sicher sein, dass Sie nicht von Sozialleistungen abhängig sind und über eine Krankenversicherung verfügen. Sie haben aber sechs Monate Zeit zur Arbeitssuche. Dafür können Sie nach dem Umzug von Schweiz nach Frankreich sechs Monate Arbeitslosengeld beziehen. Bei einer Aufenthaltsgenehmigung für mehr als drei Monate können Sie zum Umzug von Schweiz nach Frankreich einkommensabhängig eine Sozialwohnung beantragen. Für Auslandsumzüge von der Schweiz nach Frankreich sollten alle nötigen Nachweise vorliegen.