Wichtig für den Umzug von Schweiz nach Liechtenstein
Für den Umzug von Schweiz nach Liechtenstein für Ausbildung oder Studium brauchen Sie die L-Bewilligung für den Umzug von Schweiz nach Liechtenstein zum Wohnsitz bis zu 12 Monaten. Zum Umzug von Schweiz nach Liechtenstein mit oder ohne Erwerbstätigkeit gibt es die B-Bewilligung für 12 Monate. Für Schweizer Bürger gibt es die C-Bewilligung, die nach ununterbrochenem Aufenthalt von fünf Jahren erstellt wird. Auslandsumzüge von der Schweiz nach Liechtenstein sollten langfristig geplant werden, damit alle Papiere vorhanden sind und alles gründlich mit der Umzugsfirma für Auslandsumzüge von der Schweiz nach Liechtenstein geplant werden kann.